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Die Legislativvorschläge werden nun dem Europäischen Parlament und dem Rat zur Prüfung und Annahme vorgelegt.

Die Änderungen an der CSRD, CSDDD und CBAM werden in Kraft treten, sobald die Mitgesetzgeber eine Einigung über die Vorschläge erzielt haben und nach der Veröffentlichung im EU-Amtsblatt. Zu den delegierten Rechtsakten zur Taxonomie wurde eine Aufforderung zur Einreichung von Beweisen veröffentlicht.

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