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Richtlinie zur unternehmerischen Sorgfaltspflicht im Bereich der Nachhaltigkeit - Häufig gestellte Fragen
Was sind die nächsten Schritte?
Die Mitgliedstaaten müssen die Richtlinie bis zum 26. Juli 2026 in nationales Recht umsetzen und der Kommission die entsprechenden Texte übermitteln. Ein Jahr später beginnen die Vorschriften für die erste Gruppe von Unternehmen zu gelten, Gefolgt ein gestaffelter Ansatz (mit vollständiger Anwendung am 26. Juli 2029).
Eine Reihe von Leitlinien, die von der Kommission herausgegeben werden sollen, werden den Unternehmen bei der Durchführung der Sorgfaltsprüfung helfen.