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Einhaltung von ESRS 2: Allgemeine Angaben
Dieser ESRS legt die Offenlegungsanforderungen fest, die für alle Unternehmen unabhängig von ihrem Tätigkeitsbereich gelten (d. h. branchenunabhängig) und für alle Nachhaltigkeitsthemen gelten (d. h. bereichsübergreifend). Deckt die Berichtsbereiche ab, die in ESRS 1 Allgemeine Anforderungen , Abschnitt 1.2 Übergreifende Standards und Berichtsbereiche definiert sind.