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Sicherstellung der Einhaltung der Corporate Sustainability Due Diligence-Richtlinie (CSDDD)
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Sicherstellung der Einhaltung der Corporate Sustainability Due Diligence-Richtlinie (CSDDD)

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Im März 2024 einigten sich das Europäische Parlament und der Rat auf die Richtlinie zur Nachhaltigkeitsprüfung von Unternehmen (CSDDD). Das Ziel der CSDDD ("CS Triple D") ist der weltweite Schutz der Umwelt und der Menschenrechte. Die Richtlinie gilt derzeit für in der EU tätige Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitern und einem Umsatz von 450 Millionen Euro.

Umsetzung und Einhaltung der CSDDD

Im Mittelpunkt dieser europäischen Richtlinie steht die Sorgfaltspflicht in der Lieferkette. Das Gesetz wird rund 5.500 Unternehmen in ganz Europa betreffen. Die CSDDD erfordert die Erhebung, Verarbeitung und Aufbereitung großer Datenmengen. Der osapiens HUB für Due Diligence bietet eine digitale, schnelle und gesetzeskonforme Umsetzung aller Sorgfaltspflichten.

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