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Was ist die EU-Taxonomie?

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Die EU-Taxonomie ist ein Eckpfeiler des EU-Rahmens für nachhaltige Finanzen und ein wichtiges Instrument der Markttransparenz. Sie trägt dazu bei, dass Investitionen in die, für den Übergang am meisten benötigten Wirtschaftszweige gelenkt werden, welche mit den Zielen des Europäischen Green Deal übereinstimmt.

Bei der Taxonomie handelt es sich um ein Klassifizierungssystem, das Kriterien für Wirtschaftstätigkeiten festlegt, die bis zum Jahr 2050 auf net zero ausgerichtet sind, und es Finanz- und Nichtfinanzunternehmen ermöglicht, eine gemeinsame Definition von Wirtschaftstätigkeiten zu verwenden, die als ökologisch nachhaltig angesehen werden können.

Auf diese Weise spielt sie eine wichtige Rolle, wenn es darum geht, die EU bei der Ausweitung nachhaltiger Investitionen zu unterstützen, indem sie Sicherheit für Investoren schafft, private Investoren vor Greenwashing schützt, Unternehmen dabei hilft, klimafreundlicher zu werden und die Fragmentierung des Marktes abschwächt.

Die Taxonomieverordnung trat am 12. Juli 2020 in Kraft.

Im Rahmen der Taxonomie-Verordnung musste die Kommission die eigentliche Liste der umweltverträglichen Tätigkeiten erstellen, indem sie für jedes Umweltziel im Wege von delegierten Rechtsakten und Durchführungsrechtsakten technische Prüfkriterien festlegte.

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