Doppelte Wesentlichkeit Leitfaden zur Umsetzung
Ziel dieses nicht verbindlichen Leitfadens ist es, Ersteller und andere Personen, die ESRS-Berichte verwenden oder analysieren, bei der Umsetzung der doppelte Wesentlichkeitsanalyse zu unterstützen (in diesem Dokument als "Wesentlichkeitsbeurteilung" oder "Beurteilung" oder "MA" bezeichnet). Daher führt diese Leitlinie keine neuen Bestimmungen in die ESRS ein, da diese nur aus künftigen Standardsetzungsaktivitäten (z. B. künftigen möglichen Änderungen an ESRS-Entwürfen) resultieren können, die im Einklang mit dem EFRAG-Verfahren durchgeführt werden. Steht der Inhalt dieser Leitlinie im Widerspruch zu den Anforderungen der ESRS, so haben diese Vorrang.
Aufgrund des prinzipienbasierten Charakters der ESRS-Anforderungen, auch speziell zu diesem Thema, gibt es keine einheitliche Lösung für alle Unternehmen in Bezug auf die Gestaltung von Prozessen und die Annahme von Methoden. Daher bietet dieser Leitfaden den Unternehmen Instrumente und Mechanismen zur Einhaltung der ESRS, wobei ihre spezifischen Fakten und Umstände (einschließlich ihres Geschäftsmodells, ihrer Strategie, ihrer Rechtsstruktur, ihrer Komplexität oder ihrer Unternehmensführung) umfassend berücksichtigt werden. Daher sind die Illustrationen zur Anwendung der Kriterien in ESRS 1 Allgemeine Anforderungen und ESRS 2 Allgemeine Angaben in dieser Leitlinie, einschließlich der Beispiele oder visuellen Darstellungen, nicht die einzigen möglichen Ansätze zur Umsetzung der ESRS-Anforderungen.