Wie ist es mit der Auskunftspflicht eines berichtspflichtigen Tochterunternehmens aus, wenn die Muttergesellschaft einen konsolidierten CSRD Bericht erstellt?
Muss die Tochter bei einem Auskunftsersuchen von Unternehmen und anderen Stakeholdern einen eigenen CSRD Bericht geben, “nur” die Daten zu den wesentlichen Themen, eine Auskunft nach VSME, oder etwas anderes?
Vielen Dank für die Info
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Anonymous User
Wenn eine Muttergesellschaft einen konsolidierten CSRD Bericht erstellt und die Tochtergesellschaft vollständig darin einbezogen ist, dann muss die konsolidierte Berichterstattung alle wesentlichen Themen der Tochtergesellschaft abdecken und dies in einem öffentlich zugänglichen Bericht veröffentlicht werden. Damit sollten dann alle relevanten Auskunftspflichten auch gegenüber Stakeholder erfüllt sein. Die Tochtergesellschaft kann dann bei Auskunftsersuchen auf diesen konsolidierten Bericht verweisen.
Allerdings kann eine individuelle Berichterstattung in spezielle Fällen dennoch hilfreich sein, z.B. wenn sich die wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen (IROs) von Land zu Land deutlich unterscheiden oder wenn die Berichterstattung auf Konzernebene wesentliche Informationen über IROs verschleiern würde.