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CSDDD-Berichterstattung

Corporate Sustainability Due Diligence Richtlinie Berichterstattung

Die Unternehmen müssen in ihrem Nachhaltigkeitsbericht oder auf ihrer Website öffentlich über die Auswirkungen ihrer Geschäftstätigkeit und ihrer Lieferketten auf die Menschenrechte und die Umwelt sowie über ihre Due-Dilligence-Policy berichten.

Die EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (Corporate Sustainability Reporting Directive, CSRD) zielt darauf ab, die Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen zu erweitern und zu standardisieren, um sicherzustellen, dass sie detaillierte Informationen über ihre ökologischen und sozialen Auswirkungen liefern.

Im Gegensatz dazu zielt die Richtlinie über die Sorgfaltspflicht von Unternehmen im Bereich der Nachhaltigkeit (Corporate Sustainability Due Diligence Directive, CSDDD) darauf ab, Regeln für Unternehmen festzulegen, um nachteilige Auswirkungen auf die Umwelt und die Menschenrechte im Rahmen ihrer Tätigkeiten und Wertschöpfungsketten zu ermitteln, zu verhindern, abzumildern und darüber Rechenschaft abzulegen. In der Praxis können Unternehmen, die ihren Sitz in der EU haben oder dort tätig sind, verpflichtet sein, beide Rechtsvorschriften einzuhalten.

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