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CSRD Berichtsstandards und Offenlegungsanforderungen

Europäische Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung (ESRS)

Im Jahr 2022 veröffentlichte die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) ihre erste Reihe von European Sustainability Reporting Standards (ESRS). Die ESRS umreißen die Metriken, die Unternehmen berichten müssen, und wie sie sie berichten müssen, um die CSRD-Offenlegungsanforderungen zu erfüllen.

Insgesamt gibt es 12 ESRS, die Angaben und Kennzahlen zu Nachhaltigkeitsfragen in vier Kategorien enthalten:

  • Cross-cutting: Allgemeine Grundsätze und allgemeine Angaben.
  • Umwelt: Klimawandel, Umweltverschmutzung, Wasser- und Meeresressourcen, biologische Vielfalt und Ökosysteme, Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft.
  • Soziales: Eigene Arbeitskräfte, Arbeitnehmer in der Wertschöpfungskette, betroffene Gemeinden, Verbraucher und Nutzer.
  • Governance: Geschäftsgebaren.

Die bereichsübergreifende Berichterstattung ist für alle Organisationen vorgeschrieben, die der CSRD unterliegen, während die ESG-Berichterstattung für diejenigen Organisationen obligatorisch ist, die sie als wesentlich erachten.

  1. Verbindliche bereichsübergreifende Standards

Diese Standards sind für alle Organisationen, die die CSRD-Bereitschaft anstreben, unerlässlich. Es gibt zwei Standards in dieser Gruppe:

- ESRS 1 verdeutlicht die grundlegenden Anforderungen für die Einhaltung der CSRD und stellt sicher, dass die Unternehmen die wesentlichen Standards der nachhaltigen Berichterstattung einhalten.

- Der ESRS 2 geht noch einen Schritt weiter, indem er übergreifende Offenlegungspflichten festlegt, die unabhängig vom spezifischen Thema der Nachhaltigkeit allgemein anwendbar sind.

Dieser Standard (ESRS 2) geht in drei zentralen Bereichen in die Tiefe:

  • Unternehmensführung: Darstellung der Integration der Nachhaltigkeit in den Rahmen der Unternehmensführung.
  • Strategie: Klärung der Rolle, die Nachhaltigkeit in den langfristigen Planungs- und Entscheidungsprozessen des Unternehmens spielt.
  • Management von Auswirkungen, Risiken und Chancen: Eine Vorlage für Unternehmen, um darüber zu berichten, wie sie mit nachhaltigkeitsbezogenen Auswirkungen, Risiken und Chancen umgehen und darauf reagieren und wie diese Faktoren in ihr allgemeines Risikomanagement integriert sind.

Diese bereichsübergreifenden Standards dienen als Kompass, der den Unternehmen als Richtschnur dient, wie sie ihre Offenlegungen strukturieren müssen, um Klarheit, Relevanz und Konsistenz zu gewährleisten.

  1. Thematische Normen

Neben den grundlegenden Anforderungen bieten die ESRS zehn nicht obligatorische thematische Standards. Dabei handelt es sich um spezielle Rahmenwerke, die sich mit den Besonderheiten von Umwelt-, Sozial- und Governance-Themen (ESG) befassen. Sie sind darauf zugeschnitten, themenspezifische Angaben zu erleichtern, und bieten eine detailliertere Sichtweise, durch die Unternehmen ihre Nachhaltigkeitsleistung bewerten und berichten können. Obwohl sie nicht verpflichtend sind, sind diese thematischen Standards für Unternehmen von entscheidender Bedeutung, um ihre Nachhaltigkeitspraktiken und -auswirkungen in bestimmten ESG-Bereichen umfassend offenzulegen.

  1. Sektorspezifische Normen

In Anbetracht der Vielfalt der Industrien wird das ESRS weiterentwickelt, um sektorspezifische Standards aufzunehmen. Diese werden voraussichtlich bis Juni 2026 fertiggestellt und von der Europäischen Kommission angenommen. Diese Standards zielen darauf ab, die einzigartigen Nachhaltigkeitsaspekte und Berichterstattungserfordernisse der verschiedenen Sektoren zu berücksichtigen und sicherzustellen, dass die Berichterstattung so relevant und aufschlussreich wie möglich ist.

Im Wesentlichen sollen die ESRS einen klaren und umfassenden Rahmen für die Nachhaltigkeitsberichterstattung bieten. Sie sind nicht nur eine Checkliste, sondern ein Ansatz zur Integration von Nachhaltigkeit in die Unternehmensstrategie und -kommunikation.

4.- Anteilige Standards der KMU

Die Richtlinie erkennt auch an, dass große Unternehmen und kleine und mittlere Unternehmen (KMU) möglicherweise nicht über die gleichen Ressourcen oder Fähigkeiten verfügen, um diese Anforderungen zu erfüllen. Damit dieses Ziel auch für KMU erreichbar ist, hat die Europäische Beratergruppe für Rechnungslegung (EFRAG) eine vereinfachte Version der ESRS für KMU eingeführt.

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