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CBAM Emissionswerte

Berechnung der Emissionswerte im Rahmen des Mechanismus zur Anpassung des Kohlenstoffgrenzwertes

Die Anlagen sollten ihre CBAM-Emissionswerte nach der von der EU genehmigten Methodik berechnen und sie den Importeuren mitteilen:

Schritte:

  • Zeichnen Sie eine Systemgrenze um Ihren Produktionsprozess, um festzulegen, was in Ihre Berechnungen einbezogen und was ausgeschlossen wird.
  • Erfassen Sie die jährlichen Verbrauchswerte und verknüpfen Sie sie mit den Emissionen (direkt und indirekt, falls zutreffend).
  • Teilen Sie die Gesamtemissionen durch die Gesamtproduktion, um Ihre direkten und indirekten Emissionsfaktoren zu erhalten.

Die Durchführungsverordnung sieht verschiedene Möglichkeiten der Emissionsberichterstattung für EU-Importeure bis Ende 2024 vor:

  • Vollständige Berichterstattung: Einhaltung der neuen EU-Methode unter Berücksichtigung der tatsächlichen eingebetteten Emissionen.
  • Berichterstattung auf der Grundlage einer gleichwertigen Methode (drei Optionen).
  • Standardwerte melden: Importeure können für die ersten drei Quartalsberichte die von der EU-Kommission am 22. Dezember 2023 zur Verfügung gestellten Standardwerte verwenden.
ESG Verordnungen