CBAM Emissionswerte
Berechnung der Emissionswerte im Rahmen des Mechanismus zur Anpassung des Kohlenstoffgrenzwertes
Die Anlagen sollten ihre CBAM-Emissionswerte nach der von der EU genehmigten Methodik berechnen und sie den Importeuren mitteilen:
Schritte:
- Zeichnen Sie eine Systemgrenze um Ihren Produktionsprozess, um festzulegen, was in Ihre Berechnungen einbezogen und was ausgeschlossen wird.
- Erfassen Sie die jährlichen Verbrauchswerte und verknüpfen Sie sie mit den Emissionen (direkt und indirekt, falls zutreffend).
- Teilen Sie die Gesamtemissionen durch die Gesamtproduktion, um Ihre direkten und indirekten Emissionsfaktoren zu erhalten.
Die Durchführungsverordnung sieht verschiedene Möglichkeiten der Emissionsberichterstattung für EU-Importeure bis Ende 2024 vor:
- Vollständige Berichterstattung: Einhaltung der neuen EU-Methode unter Berücksichtigung der tatsächlichen eingebetteten Emissionen.
- Berichterstattung auf der Grundlage einer gleichwertigen Methode (drei Optionen).
- Standardwerte melden: Importeure können für die ersten drei Quartalsberichte die von der EU-Kommission am 22. Dezember 2023 zur Verfügung gestellten Standardwerte verwenden.