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ESRS 1 Allgemeine Anforderungen

ESRS 1 schafft die Voraussetzungen für transparente und informative Offenlegungen

ESRS 1 ist das Fundament der Nachhaltigkeitsberichterstattung. Er umreißt die grundlegenden Konzepte und Prinzipien, die Unternehmen bei der Erstellung ihrer Nachhaltigkeitsberichte beachten müssen. Von der Definition der Berichtsbereiche bis zur Festlegung von Formulierungskonventionen schafft ESRS 1 die Voraussetzungen für transparente und informative Angaben.

  • Kategorien von ESRS-Standards: ESRS 1 verdeutlicht den Rahmen für die Strukturierung von Nachhaltigkeitsangaben durch die Abgrenzung von Berichtsbereichen und Formulierungskonventionen.
  • Qualitative Merkmale: Im Sinne von Transparenz und Verlässlichkeit betont der ESRS 1 die qualitativen Merkmale der Informationen und stellt sicher, dass die Angaben aussagekräftig und sachdienlich sind.
  • Doppelte Wesentlichkeit: Als Eckpfeiler der modernen Nachhaltigkeitsberichterstattung führt ESRS 1 das Konzept der doppelten Wesentlichkeit ein, das von den Unternehmen verlangt, die Auswirkungen ihrer Aktivitäten auf das externe Umfeld und den Einfluss externer Faktoren auf ihre Tätigkeit zu bewerten.
  • Sorgfaltspflicht: Der ESRS 1 unterstreicht die Bedeutung von Due-Diligence-Verfahren und fordert die Unternehmen auf, eine umfassende Bewertung ihrer Nachhaltigkeitsauswirkungen, -risiken und -chancen vorzunehmen.
  • Transparenz der Wertschöpfungskette: In Anerkennung der Verflechtung globaler Lieferketten verpflichtet ESRS 1 die Unternehmen, umfassende Informationen über ihre Wertschöpfungsketten bereitzustellen und so Transparenz und Rechenschaftspflicht zu fördern.
ESG Verordnungen